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Alkoholfahrtsamt in Nordhausen gestoppt

Fahrerin mit 0,52 Promille bei routinemäßiger Kontrolle – Weiterfahrt untersagt

Von Blaulichtreport

In der Nacht auf den 17. Mai 2025 führten Beamte des Nordhäuser Inspektionsdienstes eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch, die zu einer Anzeige wegen Alkohol am Steuer führte.

Verkehrskontrolle und Feststellung der Alkoholisierung

Gegen 01:45 Uhr wurde ein Skoda angehalten, der von einer 43-jährigen Fahrerin gesteuert wurde. Während der Kontrolle bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht.

Gerichtsverwertbare Messung und Konsequenzen

Die nachfolgende, gerichtsverwertbare Messung ergab einen Wert von 0,52 Promille. Die Polizei untersagte der Frau daraufhin die Weiterfahrt für mehrere Stunden und leitete eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ein.

Bewertung und rechtliche Folgen

Mit einem Promillewert von 0,52 liegt der Fall im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. In Deutschland gelten für Alkohol am Steuer strenge Grenzwerte, deren Überschreitung mit Geldbußen, Fahrverboten und weiteren Sanktionen geahndet werden kann.

Die Polizei betont regelmäßig die Wichtigkeit von Alkoholkontrollen im Straßenverkehr, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im aktuellen Fall wurde durch das schnelle Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Die Landespolizeiinspektion Nordhausen wird weiterhin regelmäßige Kontrollen durchführen, um übermäßigen Alkoholkonsum am Steuer frühzeitig zu erkennen und zu sanktionieren.

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