Alkoholisierter Radfahrer in Nordhausen stürzt
Mit knapp zwei Promille gestürzt – Polizei ordnet Blutprobe an und warnt vor Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille

Am Donnerstagabend kam es in der Barfüßerstraße in Nordhausen zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Ein 61-jähriger Radfahrer stürzte, nachdem er mit unsicherer Fahrweise unterwegs gewesen war. Der Mann war dabei alkoholisiert auf einem Herrenfahrrad am Straßenverkehr beteiligt.
Sturz aufgrund von Alkoholeinfluss
Laut Angaben der Polizei zeigte der 61-Jährige eine derart unsichere Fahrweise, dass er mit seinem Fahrrad schließlich umkippte. Nach dem Sturz wurde durch die Polizeibeamten ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von beinahe zwei Promille – weit über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert.
Maßnahmen der Polizei
Die Beamten brachten den Mann zur Blutprobenentnahme ins nächstgelegene Klinikum, um die genaue Alkoholkonzentration im Blut festzustellen. Bis zur Klärung des Sachverhalts wurde dem Radfahrer die Weiterfahrt untersagt.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist für Radfahrer ebenso wie für Autofahrer gesetzlich geregelt. Bereits ab 1,6 Promille gilt für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit, unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist oder nicht.
Öffentliche Wahrnehmung und Prävention
Vorfälle wie dieser machen auf die Risiken und Gefahren von Alkoholkonsum im Straßenverkehr aufmerksam. Die Polizei mahnt regelmäßig zur Vorsicht und weist auf die Strafbarkeit solcher Delikte hin. Aufklärung und Prävention sind zentrale Bausteine, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern.
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