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Briefkasten am Leinebad gesprengt

Explosion in Leinefelde-Worbis verursacht 250 Euro Schaden – Polizei sucht Zeugen

Von Blaulichtreport
Briefkasten am Leinebad gesprengt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In den frühen Morgenstunden des 28. Dezember 2025 kam es in Leinefelde-Worbis zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Der Briefkasten des Leinebades in der Jahnstraße wurde durch einen pyrotechnischen Gegenstand schwer beschädigt. Die Detonation ereignete sich zwischen 00:14 und 02:20 Uhr und führte zu erheblichen Sachschäden.

Pyrotechnik verursacht Zerstörung am Leinebad

Unbekannte Täter platzierten und zündeten einen pyrotechnischen Gegenstand im Briefkasten, was diesen so stark beschädigte, dass er aus seiner Wandverankerung gerissen wurde. Einzelteile des Kastens wurden später noch in einer Entfernung von 12 Metern zum Tatort aufgefunden. Auch die Gebäudewand selbst wurde in Mitleidenschaft gezogen.

Ermittlungen und Spurensicherung vor Ort

Die Polizei sicherte Spuren vor Ort und nahm eine Strafanzeige auf. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 250 Euro geschätzt. Die Ermittlungen laufen unter dem Aktenzeichen ST/0334855/2025.

Aufruf zur Mithilfe: Zeugen gesucht

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die Hinweise zum Vorfall geben können oder beobachtet haben, dass Personen im Umfeld des Tatortes mit Feuerwerkskörpern hantiert haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion zu melden. Hinweise sind besonders wertvoll, wenn sie den Tatzeitraum oder die Zeiten unmittelbar davor und danach betreffen.

Weitere Informationen zum Geschehen

Die Polizeiinspektion Nordhausen koordiniert die weiteren Ermittlungen und ist für sachdienliche Hinweise offen. Im Fokus steht die Klärung, wer für die Tat verantwortlich ist und wie der pyrotechnische Gegenstand an den Tatort gelangte.

Pressemitteilung im Originalhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/6186422

Die Bevölkerung ist aufgerufen, wachsam zu bleiben und beim Verdacht auf ähnliche Vorfälle umgehend die zuständigen Behörden zu informieren.

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