Diebstahl in Nordhausen dank Zeugin aufgeklärt
Passantin filmt Täter bei Pullover-Diebstahl – Polizei findet 11 gestohlene Stücke

Am Samstag, den 31.01.2026, kam es in Nordhausen zu einem Diebstahl, dessen schnelle Aufklärung maßgeblich einer aufmerksamen Passantin zu verdanken ist. Der Vorfall ereignete sich an der Bochumer Ecke Martin-Niemöller-Straße, wo ein Mann mehrere Pullover von einem Aussteller im Außenbereich eines Geschäfts entwendete.
Diebstahl und zügige Ermittlungsarbeit
Nachdem der Täter die Pullover an sich genommen hatte, wurde die Polizei erst einige Minuten nach der Tat verständigt. Dies erschwerte zunächst die sofortige Suche nach dem Verdächtigen, da eine unmittelbare Nahbereichsüberprüfung erfolglos blieb.
Rolle der Bürgerin bei der Täterüberführung
Eine couragierte Passantin zeigte Zivilcourage, indem sie den Vorfall beobachtete und mit ihrem Mobiltelefon dokumentierte. Dank ihrer Fotos lag der Polizei eine sehr genaue Beschreibung des Tatverdächtigen vor, die für die weiteren Ermittlungen entscheidend war.
Erfolg am Folgetag
Am folgenden Sonntag, den 01.02.2026, entdeckten Polizeibeamte einen Mann in der Parkallee, der der Beschreibung der Zeugin deutlich entsprach. Bei der Kontrolle des 32-Jährigen bestätigte sich der Verdacht, sodass er als Beschuldigter belehrt wurde.
Im Rahmen der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten 11 Pullover mit einem Gesamtwert von 190,- Euro sowie die bei der Tat getragene Jacke. Die gestohlenen Kleidungsstücke wurden sichergestellt.
Dank an aufmerksame Bürgerinnen und Bürger
Die Polizei zeigte sich dankbar für das umsichtige Handeln der Zeugin, die maßgeblich zur Aufklärung des Diebstahls beigetragen hat. Ihr Engagement verdeutlicht, wie wichtig aufmerksame Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alltag für die innere Sicherheit sind.
Fälle wie dieser zeigen, dass Zivilcourage und eine gute Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei für die Strafverfolgung von großer Bedeutung sind. Die Polizei ruft daher dazu auf, verdächtige Beobachtungen stets zu melden – möglichst aus sicherer Entfernung und ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
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