Flucht nach Wildunfall: Reh schwer verletzt
Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz – Verhalten nach Wildunfällen erklärt

Auf der Landstraße zwischen Dingelstädt und Silberhausen kam es am Samstag, dem 08.11.2025, zu einem tragischen Wildunfall. Ein Verkehrsteilnehmer entdeckte am Straßenrand ein schwer verletztes Reh und verständigte unverzüglich die Polizei. Die alarmierte Streife traf wenig später am Unfallort ein und stellte fest, dass das Tier durch einen heftigen Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug schwer am Bauch verletzt worden war und sich nicht mehr bewegen konnte.
Maßnahmen am Unfallort
Die Beamtinnen und Beamten der Landespolizeiinspektion Nordhausen beendeten das Leid des Tieres mit mehreren Schüssen aus der Dienstwaffe. Die Verletzungen machten eine schnelle und schmerzlose Erlösung notwendig.
Rechtliche Konsequenzen für Unfallflucht
Da der Verursacher des Unfalls die Unfallstelle verlassen hatte, leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen Unbekannt nach dem Tierschutzgesetz ein. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Verlassen einer Unfallstelle, insbesondere wenn verletzte Tiere beteiligt sind, zu unnötigem Leiden der Tiere führen kann und damit strafbar ist.
Verhalten nach einem Wildunfall
Die Polizei erinnert daran, dass Autofahrende nach einem Wildunfall verpflichtet sind, unverzüglich den Polizeinotruf oder die Rettungsleitstelle zu informieren. So kann gewährleistet werden, dass verletzte Tiere nicht unnötig leiden und weitere Unannehmlichkeiten für die Beteiligten vermieden werden.
Wichtige Hinweise der Landespolizei
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Straßenverkehr und gegenüber Wildtieren. Wer einen Wildunfall verursacht oder beobachtet, sollte stets umgehend die Behörden verständigen, um Leid zu verhindern und sich auch vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
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