Leinefelde: Fahrverbot bei 0,72 Promille
Polizei stoppt Fahrer am Leibnizplatz – Promillegrenze von 0,5 überschritten
Am Dienstagabend haben Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Eichsfeld im Rahmen ihrer Streifentätigkeit in Leinefelde eine routinemäßige Verkehrskontrolle durchgeführt. Gegen 20:50 Uhr kontrollierten sie am Leibnizplatz einen 43-jährigen Autofahrer, bei dem ein deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde.
Verkehrskontrolle: Überschreitung der Promillegrenze festgestellt
Der Fahrer wurde einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest unterzogen. Das Ergebnis: 0,72 Promille. Damit lag der Wert deutlich über der zulässigen Grenze von 0,5 Promille für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Polizei untersagte dem Mann daraufhin die Weiterfahrt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Laut den deutschen Vorschriften gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer. Bereits ab diesem Wert drohen Bußgelder, Fahrverbote und weitere Sanktionen. Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer mit 0,72 Promille die Grenze überschritten, sodass die Polizei unmittelbar einschritt und das Fahrzeug aus dem Verkehr zog.
Polizeiliche Kontrollen im Fokus
Die Kontrolle war Teil routinemäßiger Maßnahmen der Polizeiinspektion Eichsfeld. Ziel solcher Kontrollen ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Gerade Alkohol am Steuer wird im Verkehrsrecht besonders streng geahndet, um Unfällen vorzubeugen.
Weitere Hinweise
Die Polizeiinspektion Eichsfeld hat keinen weiteren Anhang zu der Meldung veröffentlicht. Die Mitteilung wurde im Rahmen der Streifentätigkeit erstellt.
Vertretungsberechtigte Personen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen sind Petra Busch (Leiterin) und Vithunan Lingeswaran (Geschäftsführer).
Die Veröffentlichung erfolgte über die news aktuell GmbH, eine Tochtergesellschaft der dpa.
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