Verkehrsunfall in Mühlhausen: Radfahrerin verletzt
Fahrlässige Körperverletzung nach Vorfahrtsmissachtung – Polizei warnt vor Bedeutung der Verkehrsregeln

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Am Dienstag ereignete sich in Mühlhausen ein Verkehrsunfall, über den die Landespolizeiinspektion Nordhausen am 2. April 2025 informiert. Der Vorfall betraf eine Volkswagenfahrerin sowie eine Radfahrerin, die auf dem Radweg unterwegs war. Nach bisherigen Erkenntnissen missachtete die Autofahrerin beim Einbiegen aus dem Badergäßchen in die Felchtaer Straße die Vorfahrt der Radfahrerin.
Unfallhergang: Fehlende Vorfahrt mit Folgen
Laut Polizeibericht übersah die Volkswagenfahrerin die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, versuchte die Radfahrerin auszuweichen. Trotzdem kam es zu einem Sturz, bei dem sie sich verletzte. Zum genauen Ausmaß der Verletzungen gibt es in der Pressemeldung keine Angaben.
Polizeiliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Die Polizei nahm den Unfall auf und hat Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Der Fall wird nun weiter nach den geltenden rechtlichen Vorgaben untersucht.
Verkehrssicherheit: Bedeutung der Vorfahrtsregeln
Der aktuelle Unfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Bedeutung der Einhaltung von Vorfahrtsregeln, insbesondere an Kreuzungen und beim Zusammentreffen von motorisiertem und nicht-motorisiertem Verkehr. Radfahrerinnen und Radfahrer sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig und auf die Aufmerksamkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer angewiesen.
Kontakt für Rückfragen
Für weitergehende Informationen oder Rückfragen steht die Thüringer Polizei, Landespolizeiinspektion Nordhausen, zur Verfügung.
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