Zechbetrug am Kornmarkt: Polizei greift ein
63-Jähriger konsumiert ohne zu zahlen – Ermittlungen laufen

Am 5. September 2025 kam es in Mühlhausen zu einem Vorfall am Kornmarkt, der die Aufmerksamkeit der Landespolizeiinspektion Nordhausen auf sich zog. Im Zentrum des Geschehens stand ein 63-jähriger Mühlhäuser, dem nach einem missglückten Versuch, Bargeld an einem Geldautomaten abzuheben, ein weiterer Fehltritt unterlief.
Bewusster Zechbetrug trotz Zahlungsschwierigkeiten
Obwohl der Mann wusste, dass er nicht über ausreichend Bargeld verfügte, suchte er eine Gastwirtschaft in der Innenstadt auf. Dort bestellte er zwei hopfenhaltige Getränke, deren Preis mehr als zehn Euro betrug. Die Bezahlung konnte der Gast jedoch nicht leisten.
Der Betreiber der Gaststätte forderte den Mann nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auf, das Brauhaus zu verlassen. Dieser Aufforderung kam der Gast allerdings nicht nach, woraufhin die Polizei eingeschaltet wurde.
Polizeiliches Einschreiten und weitere Maßnahmen
Nach Eintreffen der Beamten der örtlichen Polizeidienststelle wurden entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet. Darüber hinaus wurde dem 63-Jährigen ein Platzverweis erteilt, sodass er das Lokal verlassen musste.
Der Fall verdeutlicht, wie schnell mutmaßlich geringe Delikte wie Zechprellerei das Einschreiten der Polizei erforderlich machen können. Die Ermittlungen im konkreten Fall dauern an und zeigen, dass Gastwirte sowie Behörden in solchen Situationen konsequent vorgehen.
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