Landkreis Saalfeld-Rudolstadt schob binnen zwölf Monaten 28 Menschen ab

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat binnen zwölf Monaten 28 Menschen abgeschoben. Das Landratsamt nennt Straftäter-Rückführungen und Dublin-Überstellungen als Schwerpunkte und Hürden.

Von Redaktion LK Saalfeld-Rudolstadt1 Min. Lesezeit
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Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat in den vergangenen zwölf Monaten 28 Menschen abgeschoben. Im gesamten Kalenderjahr 2025 waren es 19; in den ersten neun Monaten des Jahres 2026 bereits 24. Die meisten Rückführungen führten in die Herkunftsländer oder in europäische Staaten, in denen die Betroffenen ihren ersten Asylantrag gestellt hatten.

Ein Schwerpunkt liegt laut Landratsamt auf der Rückführung von Straftätern. Bisher wurden mehrere Straftäter nach Afghanistan, Marokko, Irak, Ägypten und Georgien abgeschoben. Vier mehrfach straffällige Menschen aus Afghanistan wurden mit Charterflügen der Bundesregierung zurückgebracht.

Der Landkreis nutzt dafür Haftplätze in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt. Anfang September waren dort nach Angaben des Landratsamts rund ein Drittel der damals neun verfügbaren Plätze belegt. Seit Oktober stehen 15 Plätze bereit. Derzeit befinden sich neun Ausländer in Strafhaft, eine Person sitzt in Abschiebehaft.

Landrat Marko Wolfram sagte, die Einrichtung in Arnstadt habe die Rückführung von Straftätern erheblich erleichtert. Zuvor hatte der Freistaat nach Angaben des Landkreises lediglich einen Haftplatz in Rheinland-Pfalz für Abschiebungen reserviert. Das habe regelmäßig zum Abbruch von Maßnahmen geführt; ausreisepflichtige Menschen, die untergetaucht waren, hätten nicht festgehalten werden können.

Weiterhin schwierig seien Überstellungen im sogenannten Dublin-Verfahren, das seit Juni 2026 in der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung geregelt ist. Asylanträge sollen demnach in dem EU-Land geprüft werden, in das die jeweilige Person zuerst eingereist ist. Mit den Überstellungen sind Einreisesperren für Deutschland verbunden. Maximilian Niedner, Leiter des Sachgebiets Ausländerbehörde, berichtete, einige Betroffene seien entgegen einer solchen Sperre schon nach wenigen Tagen wieder nach Deutschland eingereist.

Als weitere Hürden nennt das Landratsamt die Beschaffung von Passdokumenten und die Beantragung von Abschiebehaft beim jeweils zuständigen Amtsgericht. In den vergangenen zwölf Monaten beantragte die Ausländerbehörde Beschlüsse unter anderem bei den Amtsgerichten in Ingolstadt, Trier, Erfurt, Arnstadt, Düsseldorf und Rudolstadt. Derzeit sind laut Mitteilung 116 Flüchtlinge im Landkreis ausreisepflichtig.

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