Alkohol am Steuer: Kontrolle in Nordhausen
50-Jähriger überschreitet 0,5-Promille-Grenze – Blutprobe und Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen
In der Nacht zum 27. Dezember 2025 kontrollierten Beamte des Inspektionsdienstes Nordhausen gegen 00:30 Uhr einen 50-jährigen Pkw-Fahrer in der Bielener Straße. Die Kontrolle fand im Rahmen routinemäßiger Maßnahmen zur Verkehrssicherheit statt.
Alkohol am Steuer festgestellt
Während der Kontrolle bemerkten die Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers eines Hyundai. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht – das Gerät zeigte einen Wert von 0,68 Promille.
Folgen der Kontrolle
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Nach einer entsprechenden Belehrung wurde er zur beweissicheren Blutprobenentnahme in das Südharzklinikum gebracht, um den exakten Alkoholwert festzustellen.
Im Anschluss leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz ein. Konkret handelt es sich um einen Verstoß gegen die sogenannte 0,5-Promille-Grenze.
Relevanz der 0,5-Promille-Grenze
Die Promillegrenze dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Bei Überschreiten dieser Grenze drohen neben der Anzeige auch Fahrverbote und empfindliche Geldbußen.
Die Polizeiinspektion Nordhausen erinnert daran, dass Alkohol am Steuer erhebliche Gefahren für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer birgt.
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