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Mit 1,30 Promille auf E-Scooter in Erfurt gestoppt

21-Jähriger flüchtet, wird angehalten – Polizei leitet Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein

Von Redaktion

In der Nacht von Freitag auf Samstag ereignete sich am Hirschlachufer in Erfurt ein Vorfall, bei dem ein 21-jähriger E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurde. Die Polizei stoppte den jungen Mann gegen 00:30 Uhr, nachdem er zunächst versucht hatte, vor der Streifenbesatzung zu flüchten.

Kontrolle und Feststellung der Alkoholisierung

Die Polizeibeamten führten bei dem Fahrer vor Ort einen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis: 1,30 Promille. Aufgrund dieses Wertes war die Fahrt für den 21-Jährigen unverzüglich beendet. Anschließend wurde er zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutentnahme erfolgte.

Rechtliche Konsequenzen für den Fahrer

Für den jungen Mann hat das Fahrverhalten rechtliche Nachwirkungen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Die Polizei warnt regelmäßig vor den Gefahren und Konsequenzen, wenn Fahrzeuge, auch E-Scooter, unter Alkoholeinfluss geführt werden.

Hintergrund: Alkoholgrenzen im Straßenverkehr

  • Die Grenze für den erlaubten Alkoholkonsum im Straßenverkehr liegt in Deutschland für Fahrer von E-Scootern wie auch für Autofahrer bei 0,5 Promille.
  • Bereits ab 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten eine Strafbarkeit vorliegen.
  • Wer mit mehr als 1,1 Promille ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat – unabhängig vom Verhalten im Straßenverkehr.
  • Die Landespolizeiinspektion Erfurt betont, dass Alkohol und das Führen von Fahrzeugen – egal ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter – nicht zusammengehören, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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