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Radfahrer mit 1,82 Promille gestoppt

Polizei auf L 3086 leitet Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein

Von Redaktion
Radfahrer mit 1,82 Promille gestoppt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

In den frühen Morgenstunden des 27.09.2025 kontrollierten Polizeibeamte auf der L 3086 zwischen Voigtstedt und Artern einen Fahrradfahrer. Die Maßnahme erfolgte um 03:50 Uhr und ist Teil der regulären Verkehrssicherheitskontrollen, die darauf abzielen, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Erhöhte Alkoholkonzentration festgestellt

Im Rahmen der Verkehrskontrolle führten die Beamtinnen und Beamten einen Atemalkoholvortest durch. Bei dem 39-jährigen Radfahrer wurde ein Wert von 1,82 Promille festgestellt. Dieser Wert liegt deutlich über der gesetzlich erlaubten Grenze für Radfahrende im Straßenverkehr.

Weiteres Vorgehen nach der Kontrolle

Nach dem festgestellten Alkoholwert wurde beim betreffenden Mann eine Blutentnahme durchgeführt. Die Polizei hat daraufhin ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen liegen nun bei den zuständigen Behörden.

Strafverfahren und Konsequenzen

Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,82 Promille gilt als Straftat und kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Neben möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Polizeiinspektion Nordhausen unterstreicht mit dieser Kontrolle die Bedeutung von Alkoholprävention im Straßenverkehr.

Die Landespolizeiinspektion Nordhausen bittet alle Verkehrsteilnehmenden, verantwortungsbewusst zu handeln und weist darauf hin, dass regelmäßige Kontrollen zur Sicherheit aller beitragen.

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