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Grundsteuer in Leinefelde-Worbis bleibt stabil

Hebesätze für 2025 unverändert – Wichtige Zahlungsfristen und Infos zur Hundesteuer

Die Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis informiert über die Festsetzung der Grundsteuer für das kommende Kalenderjahr. Bürgerinnen und Bürger können sich darauf einstellen, dass die Steuerlast gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Alle relevanten Hebesätze und Zahlungstermine wurden von der Verwaltung klar kommuniziert.

Unveränderte Grundsteuer-Hebesätze für 2025

Laut Pressemeldung gelten im neuen Steuerjahr die Hebesätze wie bisher:

  • Grundsteuer A: 450 %
  • Grundsteuer B: 495 %
  • Gewerbesteuer: 420 %
  • Die Steuererhebung erfolgt weiterhin auf Grundlage der bestehenden Bescheide. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die fälligen Beträge zu den vorgesehenen Terminen unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadt zu überweisen.

    Bankverbindungen für Überweisungen

    Für die Überweisung der Grundsteuer stehen folgende Konten zur Verfügung:

    • Kreissparkasse Eichsfeld

      IBAN: DE75 8205 7070 0100 0205 00

      BIC: HELADEF1EIC

    • VR-Bank Mitte eG

      IBAN: DE02 5226 0385 0007 1929 75

      BIC: GENODEF1ESW

      Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit, sodass eine automatische Abbuchung zum jeweiligen Fälligkeitstermin erfolgt.

      Wichtige Zahlungstermine im Überblick

      • 15. Februar
      • 15. Mai
      • 15. August
      • 15. November
      • 01. Juli (ausschließlich für Jahreszahler)
      • Die Stadt betont, dass der Einzug der Grundsteuer wie gewohnt zu den genannten Terminen durchgeführt wird.

        Hinweise zur Hundesteuer

        Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden daran erinnert, dass laut Hundesteuersatzung jede Hundehaltung, die länger als drei Monate besteht, unverzüglich anzumelden ist.

        Die bereits ausgestellten Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2023 sowie die dazugehörigen Hundesteuermarken behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für das Jahr 2026 fällt die Hundesteuer als Jahressteuer an und wird am 01. Juli 2026 fällig.

        Kontakt für Rückfragen

        Bürgerinnen und Bürger, die weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, können sich direkt an das Steueramt der Stadt wenden.

        Mit dieser transparenten Kommunikation sorgt die Stadtverwaltung dafür, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bestens informiert sind und ihre Zahlungen fristgerecht leisten können.

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