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Leinefelde-Worbis sucht Schiedspersonen

Bewerbungen bis 16. Mai 2025: Helfen Sie, Streitigkeiten vor Ort zu schlichten

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Die Stadt Leinefelde-Worbis ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich ab sofort als ehrenamtliche Schiedsperson zu bewerben. Das Anliegen unterstreicht die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements bei der Bewältigung alltäglicher Konflikte und zeigt, wie wichtig lokal verankerte Schlichtungsstellen für das friedliche Miteinander sind.

Wichtige Funktion im Gemeinwesen

Schiedspersonen nehmen eine zentrale Rolle im außergerichtlichen Konfliktmanagement ein. Im Rahmen des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürStG) vermitteln sie in Zivilrechtsstreitigkeiten – wie etwa Nachbarschaftskonflikten – sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten. Ihr Beitrag dient sowohl der Entlastung der Justiz als auch der Förderung des sozialen Friedens in der Stadt.

Aufgaben der Schiedspersonen

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren bei zivilrechtlichen und bestimmten strafrechtlichen Streitigkeiten
  • Anhörung der beteiligten Parteien
  • Vermittlungsversuch für eine gütliche Einigung
  • Erstellung einer Niederschrift über das Ergebnis des Verfahrens
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolglose Schlichtung im Bedarfsfall
  • Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

    • Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 70 Jahre
    • Wohnsitz in der Stadt Leinefelde-Worbis
    • Fähigkeit zur Konfliktlösung
    • Verhandlungsgeschick
    • Objektivität und Unparteilichkeit
    • Verschwiegenheit
    • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit
    • Keine Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren
    • Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen
    • Attraktive Rahmenbedingungen für Interessierte

      Die Stadt Leinefelde-Worbis bietet ihren Schiedspersonen nicht nur eine verantwortungsvolle und vielseitige ehrenamtliche Tätigkeit, sondern auch eine umfassende Einarbeitung, regelmäßige Fortbildungen und den Austausch mit anderen Amtsinhabern. Für den zeitlichen Aufwand wird eine Aufwandsentschädigung gemäß ThürStG gezahlt.

      Bewerbungsverfahren und Frist

      Bewerberinnen und Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihre Bewerbungen mit vollständigen Angaben und Unterlagen – inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben – bis spätestens 16. Mai 2025 einzureichen. Die Adresse für die Bewerbungsunterlagen lautet:

      • Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
      • Bahnhofstraße 43
      • 99947 Leinefelde-Worbis
      • Wer sich für das Amt interessiert, erhält zudem weiterführende Informationen rund um das Schiedsamt im Internet.

        Die Stadt Leinefelde-Worbis setzt mit diesem Aufruf ein starkes Zeichen für bürgerliches Engagement und ein konstruktives Miteinander. Die aktive Beteiligung an einem Schiedsamt bietet nicht nur die Chance, das Zusammenleben in der Gemeinde positiv zu beeinflussen, sondern auch persönliche Fähigkeiten in Verhandlung und Konfliktlösung zu stärken. Interessierte werden ermutigt, sich aktiv einzubringen und damit einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten.

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