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Kunstruine „An der Burg“ in Mühlhausen wird gesichert

Ab Dezember 2025 starten Arbeiten wegen Einsturzgefahr – Verkehrsführung und Fußweg-Sperrungen bis Januar 2026

Die Stadt Mühlhausen gibt bekannt, dass ab dem 15. Dezember 2025 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an der sogenannten Kunstruine „An der Burg“ im Bereich Kreuzgraben/Burg starten. Anlass sind gravierende Sicherheitsmängel: Eine akute Einsturzgefahr hatte bereits zu einer längerfristigen Sperrung des dortigen Fußwegs geführt. Die nun eingeleiteten Maßnahmen machen eine temporäre Verkehrsregelung notwendig, betreffen jedoch auch fußläufige Verbindungen.

Hintergrund: Erwerb als Lösung für akute Gefahr

Bisher war die Stadt in ihren Handlungsoptionen eingeschränkt, da sich die Ruine im Privatbesitz befand. Bereits im Oktober 2021 hatte die Bauaufsicht den Eigentümer aufgefordert, die Gefahrenstelle zu beseitigen. Hohe Sanierungskosten verhinderten jedoch eine schnelle Lösung. Erst durch die Übernahme der Kunstruine durch die Stadt zu einem symbolischen Betrag von einem Euro konnte in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Eigentümer ein tragfähiges Sicherungskonzept entwickelt werden. Der Vorbesitzer verpflichtet sich, die Kosten für die statische Sicherung zu übernehmen.

Sicherungsarbeiten ab 15. Dezember 2025

Die geplanten Maßnahmen dienen der akuten Gefahrenabwehr und sind Voraussetzung für die künftige Sanierung:

  • Teilrückbau des oberen Teils der im 19. Jahrhundert errichteten Kunstruine, mit Zwischendeponierung des Steinmaterials bis zur Sanierung
  • Erdaufschüttung vor dem verbleibenden Mauerabschnitt
  • Errichtung einer Ersatzwand als Abgrenzung zum Fußweg
  • Nach Abschluss dieser Arbeiten, die voraussichtlich bis Ende Januar 2026 andauern, soll der betroffene Fußweg wieder freigegeben werden.

    Verkehrs- und Fußgängerregelung während der Bauphase

    Die Bauarbeiten haben Auswirkungen auf den Straßen- und Fußgängerverkehr in der Umgebung der Burggalerie. Konkret gelten folgende Regelungen:

    • Die Straße Kreuzgraben/Burg wird auf ca. 100 Metern einspurig geführt und per mobiler Ampelanlage geregelt.
    • Zufahrten zur „Krümme“ bleiben aus Richtung Kreuzgraben und „An der Burg“ offen.
    • Von der Feldstraße aus ist die „Krümme“ bis zum Einkaufsmarkt als Sackgasse befahrbar.
    • Für Fußgänger bleibt der Gehweg auf der Nordseite (entlang des Parkplatzes des Einkaufsmarkts) nutzbar.
    • Der bestehende Fußgängerüberweg ist während der Bauarbeiten gesperrt; alternative Querungsmöglichkeiten stehen bereit.
    • Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die ausgewiesenen Querungshilfen und Ampelanlagen im Umfeld für einen sicheren Straßenübertritt zu nutzen.

      Zur Geschichte der Kunstruine

      Die Kunstruine entstand im 19. Jahrhundert auf Initiative eines damaligen Brauereibesitzers und erinnert an die 1256 von der Bürgerschaft zerstörte Reichsburg. Sie zählt nicht zu den Abschnitten der historischen Stadtmauer, ist aber ein bedeutendes Denkmal lokaler Erinnerungskultur.

      Bürgermeister Jan Riemann hebt in diesem Zusammenhang hervor:

      „Die Kunstruine ist ein wertvolles Stück Mühlhäuser Erinnerungskultur – ihre Erhaltung liegt uns sehr am Herzen. Ich bin froh, dass durch konstruktive Gespräche und den Einsatz aller Beteiligten in den zurückliegenden Monaten eine Lösung gefunden wurde. Ein Rückbau wäre nicht nur ein Verlust für das Stadtbild, sondern auch für unsere Geschichte gewesen. Nach der aktuellen Sicherung werden wir die Kunstruine sanieren – damit sie auch für künftige Generationen erhalten bleibt.“

      title="Stadt Mühlhausen"

      subtitle="Weitere Informationen zur Baumaßnahme"

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      Weitere Informationen zur Stadt Mühlhausenhttp://www.muehlhausen.de

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