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E-Scooter-Fahrer in Heiligenstadt erwischt
### Verkehrskontrolle mit vielen Problemen
In der Nacht am 16.
August 2025 kontrollierte die Polizei einen Mann.
Er ist 32 Jahre alt und kommt aus Heiligenstadt.
Die Kontrolle war um 01:40 Uhr in der Dingelstädter Straße.
Der Mann fuhr einen E-Scooter.
Es gab viele Probleme bei der Kontrolle.
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### Verstöße bei der Kontrolle
Die Polizei testete den Mann auf Alkohol und Drogen.
Beide Tests waren positiv.
Das bedeutet: Er hatte Alkohol und Drogen im Blut.
Das ist nicht erlaubt.
Die Polizei machte deshalb eine Blutprobe beim Arzt.
**§ 24a StVG** heißt:
Wenn Sie mit Alkohol oder Drogen fahren, machen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Schon kleine Mengen sind verboten.
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### Der E-Scooter war gestohlen
Die Polizei überprüfte den E-Scooter genauer.
Sie entdeckte, dass der Roller gestohlen war.
Er stand auf der Fahndungsliste.
Der Mann sagte: „Ich habe den Roller von einem anderen Mann gekauft.“
Es gab keinen Kaufvertrag, also keinen Beleg.
Die Polizei denkt jetzt an **Hehlerei**.
**Hehlerei** bedeutet: Man kauft oder verkauft gestohlene Sachen.
Das ist strafbar.
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### Kein Versicherungsschutz für den Roller
Außerdem hat der E-Scooter keine Versicherung.
Das ist verboten und auch strafbar.
Die Polizei leitet deshalb ein Ermittlungsverfahren ein.
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### Die Verstöße im Überblick
- Fahren mit Alkohol und Drogen
- Fahren mit einem gestohlenen E-Scooter
- Verdacht auf Hehlerei
- Fahren ohne Versicherungsschutz
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### Was passiert jetzt?
Die Polizei in Nordhausen untersucht den Fall weiter.
Sie schaut sich den Roller-Kauf und die Verstöße an.
Der Fall zeigt:
Illegale Fahrzeuge und Alkohol oder Drogen sind sehr gefährlich.
Man kann sich und andere damit in Gefahr bringen.
Das Ergebnis der Untersuchung ist noch nicht bekannt.