JENABONUS wird ausgeweitet

Jenaer Stadtrat fasst am 30. September 2026 die JENABONUS-Richtlinie neu. Neue Empfänger profitieren ab 1. Oktober 2026, Details online.

Von Redaktion Jena1 Min. Lesezeit

Der Jenaer Stadtrat hat am Mittwoch, 30. September 2026, die Richtlinie zum JENABONUS neu gefasst. Damit wird der Kreis der Menschen erweitert, die von Vergünstigungen profitieren können: Künftig sollen auch Opfer von Gewalttaten einbezogen werden, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs XIV überführt wurden.

Der JENABONUS unterstützt in Jena seit vielen Jahren einkommensschwache Haushalte mit vergünstigten Eintritten und Zuschüssen zum Nahverkehr. Nach Angaben der Stadt hatten Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XIV bislang keinen Anspruch auf diese Leistungen. Mit der Anpassung der Richtlinie soll diese Gruppe nun nicht länger ausgeschlossen werden.

Die neue Regelung tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Betroffene können sich auf der Website der Stadt Jena über die genauen Modalitäten informieren.

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