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JENABONUS wird ausgeweitet
Beschluss des Stadtrats
Der Jenaer Stadtrat hat am Mittwoch, 30. September 2026, entschieden.
Er hat die Richtlinie zum JENABONUS neu gefasst.
Der Beschluss erweitert den Kreis der Menschen mit Vergünstigungen.
Geänderte Voraussetzungen
Künftig sollen auch Opfer von Gewalttaten einbezogen werden.
Die Gewalttaten lagen vor dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes.
Das Opferentschädigungsgesetz trat am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die Opfer sind in das Leistungssystem nach dem Sozialgesetzbuch XIV überführt.
Hintergrund zum JENABONUS
Der JENABONUS unterstützt in Jena seit vielen Jahren einkommensschwache Haushalte.
Die Unterstützung erfolgt mit vergünstigten Eintritten.
Die Unterstützung umfasst auch Zuschüsse zum Nahverkehr.
Bisherige Regelung und Grund der Änderung
Nach Angaben der Stadt hatten Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XIV bislang keinen Anspruch.
Der Anspruch fehlte auf die Leistungen des JENABONUS.
Mit der Anpassung der Richtlinie soll diese Gruppe nicht länger ausgeschlossen sein.
Inkrafttreten und Information
Die neue Regelung tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Betroffene können sich auf der Website der Stadt Jena informieren.
Die Stadt nennt dort die genauen Modalitäten.